Der erste Artikel

Zum ersten ist unser demütig Bitte und Begehr, auch unser aller Wille und Meinung, unsern Pfarrer selbst wählen und einsetzen zu wollen. Sowie auch die Macht erlangen ihn wieder selbst abzusetzen, wenn er sich auch ungebührlich verhält. Derjenige den wir erwählt haben, soll uns das Evangelium klar und ohne eigen Zufügungen predigen.



Der andere Artikel

Nachdem der Zehnt aufgesetzt ist im Alten Testament und im Neuen allso, nichts destominder wollen wir den rechten Kornzehnt gern geben. Doch nur wie sichs gebührt.Wir sind des Willens, hinfort von diesen Zehnt einem Pfarrer, so er von einer ganzen Gemeinde erwählt wird, sein angemessen genügsam Aufenthalt zu geben. Den Rest doch soll mit den Dorfärmsten geteilt werden, und den Rest soll man behalten falls Landsnot auftritt, und man ins Feld ziehen muß.


Der dritte Artikel

Zum dritten ist der Brauch bisher gewesen, daß man uns für euer Leibeigenleut gehalten hat, welches zu erbarmen ist, angesehen unseres Herrn Jesus Christus.Wir sind auch ohne Zweifel, ihr werdet uns aus der Leibeigenschaft, als wahre und rechte Christen gern gehen lassen, oder uns im Evangelium des berichten, dass wirs seien.


Der vierte Artikel

Zum vierten ist bisher im Brauch gewesen, daß kein armer Mann Wildbrett, Geflügel, oder Fische in fließendem Wasser, zu fangen zugelassen werde, welches uns ganz unziemlich und unbrüderlich dünkt, besonders eigennützig und dem Wort Gottes nicht gemäß sei. So soll also sein, dass einer mit genügsamer Schrift beweisen mag, dass man das Wasser ihm wissentlich also verkauft hätte, sodann begehren wirs ihm nicht mit Gewalt zu nehmen.


Der fünfte Artikel

Zum fünften sind wir auch beschwert der Wälder halben, denn unsere Herrschaften haben sich die Hölzer einfach allein angeeignet, und wenn der arme Mann etwas bedarf, muß ers fürs doppelte Geld kaufen, so ist unser Meinung: Egal was es für Hölzer seien, und es haben geistlich oder weltlich Herrschaft inne, die es nicht gekauft haben, sollen einer ganzen Gemeinde wieder anheim fallen. So soll frei sein, einem jeden wieder sein Notwendigstes ins Haus zu bringen, wenn’s sein von Nöten auch zu zimmern, auch umsonst nehmen, doch mit Wissen derer so von der Gemeinde erwählt wurden.

Der sechste dann

Zum sechsten ist unser hart Beschwerung der Dienste halben, welche von Tag zu Tag gemehrt werden. So begehren wir, daß man ein ziemlich Einsehen darein tue, uns dermaßen nicht so hart zu beschweren, sondern uns gnädig hierrinnen ansehen, wie unser Eltern gedient haben, allein nach Laut des Wortes Gottes.



Der siebte Artikel

Zum siebenten: Daß wir hinfür uns von der Herrschaft nicht weiter wollen lassen zwingen, ein wie es ihnen einfällt uns zu Diensten zu fordern. Und soll er ihn nicht über Gebühr dingen und zwingen mehr Dienst zu tun wie Recht ist. Sollt aber dem Herren Dienste von Nöten sein, soll ihm der Bauer willig und gehorsam wie bisher sein, doch zu Stund und Zeit, daß dem Bauern nicht zu Nachteil diene und ihm um einen ziemlichen Pfennig Dienst tun.



Der achte Artikel

Zum achten sind wir beschwert und derer viel, so wir für die Güter ein arg zu hohen Zins zahlen, daß dieselben Güter die Pacht nicht können eintragen und die Bauern das ihre daruf einbüssen und verderben. Wir wollen, dass die Herrschaft dieselbigen Güter von ehrbar Leut besichtigen lasse und nach der Billigkeit eine Pacht schöpfe, damit der Bauer seine Arbeit nicht umsonst tue, den ein jeglicher Tagwerker ist seines Lohns würdig.

Der neunte denn

Zum neunten seien wir beschwert der großen Frevel, so man stets neue Gesetze macht, nicht daß man uns straft nacht gerechter Sach, sondern zuzeit aus großem Neid und zuzeit aus großer Gunst. Ist unser Meinung, uns bei altem geschriebenem Recht zu strafen, danach die Sache verhandelt ist, und nicht nach derer Gunst.


Der zehnte Artikel

Zum zehnten sind wir beschwert, daß etliche sich haben Wiesen und Wald angeeignet, desgleichen Äcker, die aber rechtens den Gemeinden gehören.Dieselben wollen wir wieder zu unseren gemeinsamen Händen nehmen.


Der elfte Artikel

Zum elften wollen wir den Brauch, genannt die Todesfallsteuer, ganz und gar abgeschafft haben, und nimmerleiden noch gestatten, daß man Witwen, Waisen das ihrige wider Gott und Ehren also schändlich nehmen, berauben soll, wie es an vielen Orten geschehen ist.


So der Beschluß

Zum zwölften ist unser Beschluß und endliche Meinung:

Wenn einer oder mehrere Artikel, allhier gestellt, wir dann nicht wollen fordern, sollte dieselbigen Artikel man uns mit dem Wort Gottes für ziemlich anzeigen, so werden wir davon abstehen, wenn man es uns auf Grund der Heiligen Schrift erklärt.





Der Friede Christi sei mit uns allen.
Verfasst von Sebastian Lotzer aus Memmingen.